Können Menschen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen, ist es Aufgabe des gesetzlichen Betreuers, die Bedürfnisse der betreuten Person wahrzunehmen und ihre Interessen in den verschiedenen Aufgabenkreisen zu vertreten, in denen sie selbst es nicht mehr vermag.
Zu diesen Aufgabenkreisen zählen unter anderem:
Der Wunsch und das Wohl der betreuten Person stehen dabei im Mittelpunkt.
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