Veranstaltung

Einführung in das Betreuungsrecht

Veranstaltungsdetails

Die Mitarbeiter des Betreuungsvereins der Diakonie im Westerwald e.V. und des Betreuungsvereins Westerwald e. V. informieren praxisbezogen und umfassend über die Grundlagen der gesetzlichen Betreuung.
Rechtliche und soziale Aspekte der Betreuungsarbeit werden erörtert und hilfreiche Tipps im Umgang mit Behörden vermittelt.

19.02.2024 - Einführung in das Betreuungsrecht

Seit Januar 1992 kann ein volljähriger Mensch nicht mehr entmündigt werden. Durch das seit dem 01.01.2023 geltenden Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sollen die Selbstbestimmungsrechte gesetzlich betreuter Menschen noch stärker beachtet werden. Eine umfassende Darstellung über die Grundzüge des Betreuungsrechts und die damit verbundenen Aufgaben für ehrenamtliche Betreuer bilden den
Schwerpunkt zu diesem Thema.

26.02.24 - Erkrankungen und Behinderungen als Voraussetzung einer Betreuung

Nicht jeder Kranke braucht Hilfe, aber viele Kranke sind doch auf Unterstützung angewiesen. Psychische Erkrankungen, körperliche, geistige und seelische Behinderungen bilden die Grundlage zur Einrichtung einer Betreuung. An diesem Fortbildungsabend werden die wichtigsten Krankheitsbilder umrisshaft vorgestellt, und es wird der Umgang mit diesen Menschen besprochen. Denn kein Mensch gleicht dem anderen; das gilt gerade für die besonderen Verhaltensweisen eines Menschen mit Erkrankung. Ein achtsamer und respektvoller Umgang ist wesentlich in der ehrenamtlichen Betreuung.

 

04.03.24 - Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmungsrecht und Gesundheitssorge

Der zentrale Punkt des Aufgabenkreises „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ ist es, sich mit dem Betreuten über den geeigneten Aufenthaltsort auseinander zu setzen. Das kann bedeuten, ihm den Verbleib im eigenen Haus bzw. der Wohnung zu sichern, ggf. gemeinsam nach einer neuen Wohnung oder einem Heimplatz zu suchen oder im Rahmen einer nervenärztlichen Behandlung die Auswahl einer geeigneten Klinik zu treff en. Ist ein Betreuer für den
Aufgabenkreis der Gesundheitssorge bestellt, so muss er dazu beitragen, alle Möglichkeiten zur Beseitigung oder Besserung einer Krankheit oder Behinderung wahrzunehmen oder eine Verschlechterung zu verhüten. Bei erforderlichen Untersuchungen und Einwilligungen in eine Heilbehandlung ist der Arzt verpflichtet, den Betreuer umfassend zu informieren und Auskunft zu geben. Risikoreiche Behandlungen, die eine mögliche Lebensgefahr bedeuten oder bleibende Schäden verursachen können, bedürfen der betreuungsgerichtlichen Genehmigung.

11.03.24 - Aufgabenkreise Vermögenssorge und Behördenangelegenheiten

An diesem Abend wird über Regelungsbedarf gegenüber Behörden und die Vermögenssorge referiert. Hierzu zählen u.a. das Ermitteln von geldwerten Gütern, von Einkommen und Schulden, die Regelung der Finanzen und im Bereich der Behördenangelegenheiten das Führen von Korrespondenz und Antragstellung etc. Generell zu berücksichtigen sind immer die gesamten Lebensverhältnisse und die Mitwirkungsmöglichkeiten des betreuten Menschen.

18.03.2024 - Formulare - Formulare - Formulare

Als gesetzlicher Betreuer haben Sie eine Fülle von Formularen zu bewältigen, Anträge, Berichte, Stellungnahmen. Für alle diese Angelegenheiten halten wir die entsprechenden Vordrucke bereit und bieten Ihnen Hilfestellung bei der Bearbeitung an. An Fallbeispielen erlernen Sie den sicheren Umgang mit den unterschiedlichsten Formularen.

08.04.24 - Zertifikatsübergabe
Im Rahmen einer Feierstunde werden den Teilnehmern Zertifikate über den Besuch des Kurses durch die Referenten übergeben. Anschließend besteht bei einem kleinen Imbiss Gelegenheit zu einem Erfahrungsaustausch.

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