Wann brauche ich für mein Handeln eine Genehmigung des Betreuungsgerichts?
Der Betreuer darf den Betreuten grundsätzliche bei Rechtshandlungen vertreten, die dieser nicht mehr selbst vornehmen kann.
Zahlreiche, als besonders wichtig oder einschneidend angesehene Maßnahmen des Betreuers bedürfen aber der betreuungsgerichtlichen Genehmigung. Dieses Erfordernis dient dem Schutz des Betreuten aber auch des Betreuers. Handelt der Betreuer ohne eine solche, sind seine Handlungen (bei Verträgen) schwebend unwirksam, bei einseitigen Maßnahmen (Einwilligungen, Kündigungen) sogar nichtig, soweit das Gesetz keine ausdrückliche Ausnahme enthält.
In der täglichen Praxis treten oft Fragen auf, welche Handlungen dies nun sind. Brauche ich nun eine Genehmigung oder nicht? Oder welche Folgen hat es, wenn ich eine genehmigungspflichtige Handlung ohne eine solche tätige.
Auf diese Fragen soll die Veranstaltung in Vertiefung und Ergänzung zum Grundkurs Betreuungsrecht eine Antwort geben.
Die Veranstaltung richtet sich an alle Ehrenamtlichen Beteuuer, unabhängig davon, ob sie bereits einen Grundkurs besucht haben oder nicht.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Ort: Ratssaal Westerburg, Neustraße 40, 56457 Westerburg
Zeit: Mittwoch, 14.05.2025, 18.00 Uhr
Anmeldung
Dann melden Sie sich an, per E-Mail oder per Telefon.